ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Agentur XSICHT BOOKINGS hat die Bewilligung für private Arbeitsvermittlung der KIGA & SECO.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsinhalt zwischen der XSICHT BOOKINGS Modelagentur (im folgenden Xsicht genannt) und ihren Kunden (Auftraggeber genannt).
Der Auftraggeber erklärt, von den vorstehenden Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und sie auch bei mündlichen Aufträgen vollumfänglich anzuerkennen. Mündliche Buchungen sind Branchenusance.
Eine Haftung der Agentur für Forderungen, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und einem Fotomodell ergeben oder aufgrund gesetzlicher Regelungen gegenüber einem Fotomodell bestehen, ist ausgeschlossen.

XSICHT BOOKINGS behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Gerichtsstand ist Arlesheim.

 

Arbeitszeit
Models können stunden- oder tageweise gebucht bzw. optioniert werden. Mindestbuchung sind 2 Stunden.
Ein ganzer Arbeitstag umfasst 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden, jeweils einschliesslich der Zeit vor Ort für Make up & Anprobe.
Die Zeit vor Ort für Vorbereitungen wie Make up & Anproben gilt als Arbeitszeit. Es sind angemessene Pausen sowie Verpflegungsmöglichkeiten einzuplanen.
Überstunden sind laut vereinbartem Stundensatz separat zu vergüten.
Angebrochene Stunden sind auf die nächste volle Stunde aufzurunden.

 

Wetterbuchungen
Diese müssen bereits bei Anfrage als solche deklariert werden. Wetterbuchungen müssen vom Auftraggeber bis 48 Stunden vor Shootingtag bestätigt/abgesagt werden.
Es ist bei Buchung ein Ausweichtermin anzugeben. Entfallen die Aufnahmen auch am Ausweichtermin, so ist dem Model jeweils die erste Stunde in seiner Tarifgruppe zu vergüten. Die Gebühr für Xsicht beträgt CHF 100.-.

 

Annullierungen
Sobald ein Model nach Verfügbarkeitsabklärung für ein Produktionsdatum von der Agentur bestätigt und vom Auftraggeber gebucht wurde, ist der Auftrag rechtskräftig. Im Falle einer Annulierung werden die erbrachten Aufwände, mindestens jedoch die Vermittlungsgebühr sowie ein Halbtageshonorar pro Model, in Rechnung gestellt.

 

Reklamationen
Für Verspätungen, Nichterscheinen, äusserliche Veränderungen oder Krankheit des Models ist Xsicht nicht haftbar. Reklamationen müssen sofort an uns gemeldet werden.
Ausser Aufnahmen zur Dokumentation des Reklamationsgrundes sind keine Fotos erlaubt, sonst sind das Honorar, die Spesen und die Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
Bei Krankheit des Models gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Absenzen oder Verspätungen des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model haftbar.
Verspätungen durch Eigenverschulden des Models oder sonstige Honorarminderungen infolge Reklamationen sind vor Ort direkt mit dem Model abzusprechen und sind direkt am Modelhonorar in Abzug zu bringen. Honorare, welche dem Model ausbezahlt wurden, können nicht nachträglich zurückgefordert werden.
Die Gebühr für die Modelvermittlung wird auf jeden Fall in vollem Umfang fällig, wenn mit dem Model gearbeitet wurde. Das gilt ebenso, wenn mit dem Model eine Model-Honorarminderung vereinbart wurde.

 

Honorar
Das Modelhonorar sowie zusätzliche Spesen (sowie Buyout) sind dem Model unmittelbar nach Abschluss der Arbeit durch den Auftraggeber zu bezahlen. Das Honorar für Xsicht wird direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Model- & Agenturhonorare sind gültig für 1 Jahr, 1 Land, 1 Kunde, 1  Produkt (siehe Tarife).
Buyout nur nach Absprache mit Xsicht (Tarif-Tabelle/VHB möglich).
Sozialabgaben sind, soweit pflichtig Sache des Auftraggebers, bzw. des Models.
Falls Xsicht für das Modelhonorar Rechnung stellen muss, wird eine Gebühr von CHF 50.- pro Model und Rechnung erhoben und der Auftraggeber verpflichtet sich, das mit der Agentur Xsicht vereinbarte geschuldete Honorar innert 7 Tagen nach Produktionstag zu überweisen. (Ansonsten Mahngebühr und Verzugszins, siehe Zahlungsbedingungen.)

 

Versicherungen
Sämtliche Versicherungen sind Sache des Auftraggebers bzw. des Models. Xsicht tritt nur als Vermittlerin zwischen Auftraggeber und Model auf und übernimmt keinerlei Haftung.
Dies gilt auch in Bezug auf die Sozialversicherung – als unselbständige Tätigkeit des Models für den Kunden (siehe auch Bestimmungen über geringfügigen Entgelte aus unselbständigem Nebenerwerb, sofern diese CHF 2'300.–  pro Kalenderjahr nicht übersteigen, siehe AHV/IV/EO- & ALV-Ausgleichskasse Art. 5 Abs. 5 AHVG und Art. 8 bis AHVV).
Xsicht ist für Unfälle in keinster Weise haftbar, die Versicherung von Risiken aller Art ist Sache des Auftraggebers bzw. des Models.

 

Veröffentlichungsrecht
Die Aufnahmen dürfen nur für den mit Xsicht vereinbarten Zweck verwendet werden.
Das Bildmaterial darf nicht für ein anderes Produkt publiziert oder für einen Dritten verwendet werden, es sei denn es wurde eine schriftliche Sondervereinbarung mit Xsicht getroffen.
Im Falle der Zuwiderhandlung in irgendeiner Weise sind je eine fünffache Tagespauschale und fünf Agenturgebühren an Xsicht geschuldet. Diese Beinhalten nicht die Freigabe der Bildrechte und allfällige rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine Mahngebühr von CHF 25.- sowie Verzugszins von 1 % pro Monat, laufend ab Rechnungsdatum, erhoben.